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BGH, 20.11.1980 - III ZR 53/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorenthaltung eines vorvertraglich versprochenen Jagdpachtrechts als Vermögensschaden - Verpflichtung zur Aufnahme eines Mitpächters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 565
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80
Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs
Für die Notwendigkeit, einen vom Haftungsgrund hergeleiteten Zweckbezug zur Voraussetzung eines kommerzialisierbaren Entbehrungsschadens zu machen, spricht unter anderem auch das Urteil des III. Zivilsenats vom 3. November 1980 (III ZR 53/79 - LM ZPO § 546 Nr. 103 = JZ 81, 281), das eine Entschädigung für den Genuß einer Jagdberechtigung - anders als das vorgenannte Senatsurteil BGHZ 55, 146 - in einem Fall für möglich hält, in dem gerade dieses Jagdrecht als solches rechtswidrig vorenthalten worden war. - BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86
Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit
Das spricht für eine Entschädigung dieser Beeinträchtigung (vgl. auch BGHZ 86, 212, 216 f. [BGH 11.01.1983 - VI ZR 222/80] und den dortigen Hinweis auf das Urteil vom 3. November 1980 - III ZR 53/79 - LM Nr. 103 zu § 546 ZPO).